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   VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17.A   

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VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17.A (https://dejure.org/2021,14506)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23.04.2021 - 3 K 14/17.A (https://dejure.org/2021,14506)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23. April 2021 - 3 K 14/17.A (https://dejure.org/2021,14506)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17
    Beim Fehlen individueller gefahrerhöhender Umstände - wie hier - kann eine Individualisierung der Gefahr nur ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, was ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 - juris Rn. 19).

    Auch unter Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer würde die vom Bundesverwaltungsgericht als bei weitem nicht ausreichend erachtete Schwelle von 1:800 (0,125 %) nicht erreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 - juris Rn. 22-23; Bayerischer VGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 13a B 08.30285 - juris Rn. 27).

    Zudem ist die wertende Gesamtbetrachtung erst auf der Grundlage der quantitativen Ermittlung der Gefahrendichte möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 10 C 6.13 - juris Rn. 24; Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 24; VG Kassel, Urteil vom 8. August 2019 - 7 K 1442/17.KS.A - juris Rn. 64).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor einem ernsthaften Schaden hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17
    Entscheidend dafür, ob eine inländische Fluchtalternative als zumutbar angesehen werden kann, ist vor allem auch die Frage, ob an dem verfolgungssicheren Ort unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Klägers das wirtschaftliche Existenzminimum des Asylsuchenden gewährleistet ist (zum Maßstab vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 20 und vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - juris Rn. 11 m.w.N.; Beschluss vom 17. Juni 2006 -1 B 100.05 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17
    Nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (Qualifikationsrichtlinie) ist die Tatsache, dass ein Ausländer einen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass er erneut von einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 1 B 43.19 - juris Rn. 7 ff unter Verweis auf Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

    Auszug aus VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17
    Zudem ist die wertende Gesamtbetrachtung erst auf der Grundlage der quantitativen Ermittlung der Gefahrendichte möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 10 C 6.13 - juris Rn. 24; Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 24; VG Kassel, Urteil vom 8. August 2019 - 7 K 1442/17.KS.A - juris Rn. 64).
  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

    Auszug aus VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17
    Die hinter der Beweiserleichterung stehende Teleologie - der humanitäre Charakter des Asyls - verbietet es, einem Schutzsuchenden, der das Schicksal einer Verfolgung bereits einmal erlitten hat, das Risiko einer Wiederholung solcher Verfolgung aufzubürden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2009 - 10 C 21/08 - juris Rn. 22 in Bezug auf die Vorgängervorschrift Art. 8 Abs. 1 Richtlinie 2004/83/EG).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17
    Nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (Qualifikationsrichtlinie) ist die Tatsache, dass ein Ausländer einen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass er erneut von einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 1 B 43.19 - juris Rn. 7 ff unter Verweis auf Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17
    Entscheidend dafür, ob eine inländische Fluchtalternative als zumutbar angesehen werden kann, ist vor allem auch die Frage, ob an dem verfolgungssicheren Ort unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Klägers das wirtschaftliche Existenzminimum des Asylsuchenden gewährleistet ist (zum Maßstab vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 20 und vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - juris Rn. 11 m.w.N.; Beschluss vom 17. Juni 2006 -1 B 100.05 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17
    Bei der Abwägung aller Umstände bezieht der verständige, besonnen und vernünftig denkende Betrachter auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs in gewissem Umfang ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118/90 - juris Rn. 17; EuGH-Vorlage vom 7. Februar 2008 - 10 C 33/07 - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Cottbus, 23.04.2021 - 3 K 14/17
    Auch unter Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer würde die vom Bundesverwaltungsgericht als bei weitem nicht ausreichend erachtete Schwelle von 1:800 (0,125 %) nicht erreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 - juris Rn. 22-23; Bayerischer VGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 13a B 08.30285 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist,

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher

  • VG Kassel, 08.08.2019 - 7 K 1442/17

    Afghanistan - faktischer Iraner mit Tante in Kabul

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